Feuerstätten müssen angemeldet werden und sind vor Inbetriebnahme abnahmepflichtig. Zum Betrieb wird eine entsprechende Abnahmebescheinigung vom Schornsteinfeger ausgestellt. Hiernach unterliegen Feuerstätten einer Überwachungspflicht.
Wir empfehlen Ihnen dringend vor Bestellung und Einbau alle Details zur Erstellung und Betrieb der Anlage, insbesondere bei regionalen Anforderungen, mit Ihrem Schornsteinfeger abzuklären. Dies Betrifft ebenfalls den Branschutz, Zuluft- und Abgasführung.
Seit dem 01.01.2015 müssen in Deutschland betriebene Feuerstätten, also auch holzbefeuerte Saunaöfen, den Anforderungen der "BImSchV Stufe 2" entsprechen. Vorbeschriebenes Gerät entspricht in der Kombination mit dem BImSchV-Kit den Anforderungen der BImSchV Stufe II und ein Betrieb ist damit in Deutschland möglich.
Ohne dieses Zusatz-Kit darf dieser Sauanofen in Deutschland nicht betrieben werden und wird nur für den Export angeboten.